Gesetze
Risikomanagement – was alle Vertragspartner beachten müssen
Alles auf einen Blick
Viele gesetzliche Grundlagen verpflichten Unternehmer zu Risikomanagement-Maßnahmen. Auch bei der Zusammenarbeit mit Versicherungen sind vertraglich viele Pflichten festgehalten.
Sie finden hier einen Überblick über verschiedene Akteure im unternehmerischen Kontext und ihre gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen.
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Ein AG-Vorstand
ist verpflichtet, sorgfältig die Geschäfte zu führen, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und alle Unternehmensrisiken im Lagebericht festzuschreiben.
§
Ein Versicherungsmakler
ist angehalten, Kunden sorgfältig zu beraten, das Risiko genau zu analysieren, ein geeignetes Deckungskonzept zu erstellen und den bestmöglichen Versicherungsschutz zu finden.
§
Ein GmbH-Geschäftsführer
ist verpflichtet, sorgfältig die Geschäfte zu führen und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
§
Ein Versicherer
muss einen Versicherungsschaden ersetzen, außer ihm wurde das entsprechende Risiko vom Versicherungsnehmer falsch oder gar nicht angegeben.
§
Ein Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss
ist verantwortlich, finanzielle und betriebliche Risiken zu begrenzen.
§
Ein Versicherungsnehmer
ist verpflichtet, alle Risiken korrekt und mit allen erforderlichen Informationen an den Versicherer zu melden und darf einen Schaden nicht fahrlässig herbeiführen.